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ArbG Karlsruhe, 05.09.2006 - 2 Ca 129/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Schadenersatzanspruch wegen verspäteter Abgabe der Drittschuldnererklärung; keine Erstattungsfähigkeit der Prozesskosten bei Bewilligung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzanspruch wegen verspäteter Abgabe der Drittschuldnererklärung; Erstattungsfähigkeit der Prozesskosten bei Bewilligung; Anspruch auf Freistellung von den Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts; Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner unnütz geführten ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90
Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 05.09.2006 - 2 Ca 129/06
Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit der Prozesskosten des Gläubigers ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil vom 16.05.1990 - 4 AZR 56/90 -) trotz des in § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG für Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges vorgesehenen Ausschlusses der Kostenerstattung auch bei Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen gegeben.